Das Informationsgespräch für Eltern beim Kinderbeistand
Bei
FAMILYWORKERS
werden
Mutter
und
Vater
zu
diesem
Gespräch
getrennt
und
ohne
Kinder
eingeladen.
Wir
möchten
aber
darauf
hinweisen,
dass
bei
manchen
Kinderbeiständen
eine
andere
Vorgehensweise
bestehen
kann!
Bei
diesem
Gespräch
haben
die
Eltern
die
Gelegenheit,
den
Kinderbeistand
kennenzulernen
und
Fragen
zu
stellen.
Der
Kinderbeistand
informiert
die
Eltern
über
den
Ablauf
und
über
seine
Arbeit.
Der
Kinderbeistand
hat
in
der
Regel
nur
mit
den
Eltern
Kontakt,
wenn
die
Termine
vereinbart
beziehungsweise
die
Kinder
zum
Kinderbeistand
gebracht
werden.
Nur
in
Ausnahmefällen
kann
es
noch
einen
weiteren
Gesprächstermin
mit
einem Elternteil geben, wie zum Beispiel in einer akuten Krisensituation.
Was ist ein Kinderbeistand?
Der
Kinderbeistand
ist
als
fachlich
ausgebildete
Person
ein
persönlicher
Ansprechpartner
für
Kinder.
Es
ist
seine
Aufgabe,
Kinder
in
dieser
schwierigen
Situation
zu
unterstützen.
Der
Kinderbeistand
wird
vom
Gericht
bestellt
und
erklärt
dem
Kind
in
einer
kindgerechten
Sprache
das
Pflegschaftsverfahren
und
die
weiteren
Schritte.
Das
Kind
wird
über
den
Verfahrensstand
und
seine
rechtliche
Stellung
aufgeklärt.
Ein
Kinderbeistand
kann
für
Minderjährige
unter
14
Jahren,
bei
besonde-
rem Bedarf mit deren Zustimmung auch unter 16 Jahren, bestellt werden.
Für
Kinder
unter
5
Jahren
ist
es
nicht
sinnvoll
einen
Kinderbeistand
zu
bestellen.
Die
sprachliche
Entwicklung
ist
in
der
Regel
noch
nicht
ausreichend vorhanden, um die eigene Gefühlswelt zu beschreiben.
Die
Kinderbeistände
bei
FAMILYWORKERS
sind
auch
dafür
ausgebildet,
Kinder
mit
besonderen
Bedürfnissen
in
einem
Pflegschaftsverfahren
zu
begleiten.
Die
Möglichkeit
einer
Begleitung
muss
aber
vorher
mit
dem
Gericht
und
den
Eltern
abgeklärt
werden.
Ihr
Kinderbeistand
interessiert
sich für Ihr Kind, für seine Gefühle, Ängste, Phantasien und Ambivalenzen.
Welche Funktion hat ein Kinderbeistand?
Z
um
einen
bietet
er
dem
Kind
einen
„sicheren
Raum“
,
um
über
alles
sprechen
zu
können.
Er
gibt
dem
Kind
die
Möglichkeit,
eine
Beziehung
zu
ihm
aufzubauen,
in
welcher
es
seine
Wünsche
und
Sorgen
auf
neutralem
Boden
äußern
kann.
Der
Kinderbeistand
ist
nur
dem
Kind
verpflichtet
und
unterliegt
der
Schweigepflicht.
Der
Inhalt
der
Gespräche
mit
dem
Kind
wird
weder
an
Eltern,
Gericht
oder
Dritte,
zB.
Rechtsanwälte,
weitergegeben.
Nur
so
kann
das
Kind
die
Sicherheit
haben,
dass
es
sich
öffnen
und
über
seine
Ängste,
Sorgen
und
Wünsche
sprechen kann.
Zum
anderen
ist
der
Kinderbeistand
in
dieser
Zeit
Begleiter
und
„Sprachrohr”
für
das
Kind.
Gemeinsam
mit
dem
Kind
wird
erarbeitet,
was
es
dem
Gericht
und
den
Eltern
mitteilen
möchte.
Arbeiten
bedeutet,
dass gemeinsam entdeckt wird, was das Kind zurzeit bewegt.
In
diesem
„geschützten
Rahmen“
kann
das
Kind
auch
von
Schuldgefühlen
und
einem
eventuellen
Loyalitätskonflikt
zwischen
den
Eltern
entlastet
werden.
Es
kann
somit
Stellung
zur
Situation
beziehen,
ohne
unmittelbare
Auswirkungen
zu
befürchten.
Wenn
das
Kind
den
Eltern
und
dem
Gericht
etwas
mitteilen
möchte,
wird
diese
Botschaft
vom
Kinderbeistand in eine Verhandlung mitgebracht.
Kinder
haben
oft
fürchterliche
Angst
etwas
falsch
zu
machen.
Manche
Kinder
entscheiden
sich
auch,
dem
Gericht
nichts
sagen
zu
wollen.
Auch
das
ist
völlig
in
Ordnung
,
weil
wesentlich
ist,
dass
ein
Kind
über
die
Ängste
und
Sorgen
mit
einer
neutralen
Person,
dem
Kinderbeistand,
sprechen kann.
Wenn
das
Kind
möchte,
kann
der
Kinderbeistand
es
auch
zur
Sach-
verständigerin/
zum
Sachverständiger
begleiten.
Nach
bisheriger
Erfahrung
kann
der
Kinderbeistand
während
dem
Gespräch
nicht
anwesend
sein.
Es
ist
allerdings
oft
schon
eine
emotionale
Stütze
für
das
Kind,
dass
es
der
Kinderbeistand
auf
den
Termin
vorbereitet, und/oder es lediglich dorthin begleitet.
Der
Kinderbeistand
kann
das
Kind
auch
zur
Familien-
und
Jugendgerichtshilfe
begleiten,
wenn
sich
das
Kind
eine
Begleitung wünscht
. Bei diesem Termin ist der Kinderbeistand während des Gesprächs anwesend.
Vereinzelt
kann
es
auch,
sowohl
auf
Wunsch
des
Kindes
als
auch
der
Richterin/des
Richters,
bei
Kindern
über
10
Jahren
zu
einem
Termin
bei
Gericht
kommen.
Auch
in
dieser
Situation
wird
der
Kinderbeistand
dem
Kind
in
einer
kindgerechten
Sprache
alles erklären, das Kind zur Richterin/zum Richter begleiten und beim Gespräch anwesend sein.
In
der
Regel
dürfen
Eltern
oder
auch
andere
Bezugspersonen
beim
Gespräch
mit
dem
Kind
bei
Gutachterin/Gutachter,
Familien- und Jugendgerichtshilfe
oder Richterin/ Richter
NICHT
anwesend sein!
Der
Kinderbeistand
hat
auch
Akteneinsicht.
Er
bekommt
alle
notwendigen
und
aktuellen
Informationen
vom
Gericht
beziehungsweise
besorgt
sich
notwendige
Unterlagen
für
seine
Arbeit.
Das
bedeutet
aber
nicht,
dass
er
den
Akt,
so
wie
ein
Gutachter,
vom
Gericht
zugesandt
bekommt.
Es
ist
auch
nicht
die
Aufgabe
des
Kinderbeistands
ein
durchaus
aufwändiges
Aktenstudium durchzuführen.
Praxis für Psychotherapie und
psychoanalytisch-pädagogische Erziehungsberatung