Ablauf Ablauf Infos zu § 107 Infos zu § 107
Wie kann man sich diese Beratung vorstellen? Für diese Form der Elternberatung gibt es Rahmenbe- dingungen. Eltern müssen sich bereit erklären, während der Beratungsphase auf jegliche zukünftige juristische Schritte zu verzichten und bereits eingeleitete oder beabsichtigte Maß- nahmen ruhen zu lassen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Eltern mit der Richterin/ dem Richter vor Beginn oder während der Erziehungsberatung eine “Innehaltung des Verfahrens” vereinbaren. Es kann eine Pause von bis zu 6 Monaten vereinbart werden. Die Beratung findet ohne Ihre Kinder statt!
Anmeldung Anmeldung Ablauf über die vom Gericht verordnete Erziehungsberatung § 107
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Ablauf der Erziehungsberatung Sie haben im Rahmen Ihrer Scheidung oder eines Pflegschaftsverfahrens vermutlich eine Verhandlung gehabt und eine Erziehungsberatung wurde vom Gericht verpflichtend ausgesprochen. In einem Gerichts- beschluss wird die Erziehungsberatung verordnet und auch die zeitlichen Rahmenbedingungen sind meist festgelegt. Zum Beispiel können 10 Einheiten für beide Elternteile vorgegeben werden. Auch besteht die Möglichkeit, dass eine Erziehungsberatung vom Gericht empfohlen wird und möglicherweise dies in einem Vergleich von der Richterin/dem Richter festgehalten wurde. Der erste Schritt in Richtung Beratung bedeutet, dass Eltern sich einigen müssen, wer den Kontakt zum Erziehungsberater herstellt. Eine sinnvolle Vorgehensweise wäre, dies auch gleich in einer Verhandlung festzulegen. Die Eltern müssen darüber hinaus auch damit einverstanden sein, zum Erstgespräch gemeinsam zu kommen. Im Erstgespräch haben die Eltern die Möglichkeit den Erziehungsberater kennenzulernen und der weitere Verlauf der Erziehungsberatung wird gemeinsam besprochen. Je nach Situation kann die Beratung im Einzel- oder Elternsetting weitergeführt werden. Wichtig ist auch zu wissen, dass der Erziehungsberater einer Schweigepflicht unterliegt. Das Gericht wird über den Inhalt der Erziehungsberatung keinesfalls informiert. Die Beratung ist eine Chance, die zukünftige Elternschaft in eine andere Richtung zu gestalten. Ziel der Erziehungsberatung Im Zentrum der Beratung steht, die Eltern zu unterstützen die Trennung so zu gestalten, dass sich die erarbeiteten Lösungs- möglichkeiten langfristig nachhaltig positiv auf die Entwicklung Ihrer Kinder auswirken. Ein wichtiges Thema in der Beratung sind die Unterschiede der Bedürfnisse der Kinder von denen der Erwachsenen. Angesichts der eigenen Verstrickungen als betroffener Elternteil ist es nicht immer ganz so einfach, nicht nur den eigenen Bedürfnissen zu folgen. Je nachdem, ob eine mögliche Scheidung bevorsteht oder schon einige Jahre zurückliegt, wird individuell auf Ihre momentane Problemsituation eingegangen.
Innehalten des Verfahrens gemäß § 29 Abs 1 AußStg. Auszug aus dem Gesetzestext: (1) Ist eine einvernehmliche Regel-ung zwischen den Parteien, ins-besondere mit Unterstützung einer dafür geeigneten Einrichtung, zu erwarten, so kann das Gericht mit dem Verfahren innehalten, soweit dadurch nicht Belange einer Partei oder der Allgemeinheit gefährdet werden, deren Schutz Zweck des Verfahrens ist. Standards Standards
Praxis für Psychotherapie und psychoanalytisch-pädagogische Erziehungsberatung