Ablauf Ablauf Infos zu § 107 Infos zu § 107
Warum Beratung in einem strittigen Pflegschaftsverfahren? Zur Sicherung des Kindeswohls kann, im Zuge einer Scheidung oder im Rahmen eines Pflegschafts- verfahrens über die Obsorge und/oder das Recht auf persönlichen Kontakt, eine Familienrichterin/ein Familienrichter eine Erziehungsberatung verordnen . Demnach ist es durch einen Gerichtsbeschluss möglich, dass eine Richterin/ein Richter Eltern zum Besuch einer Erziehungsberatung, beispielsweise in einem Ausmaß von 10 Einheiten, verpflichtet. Eltern müssen diese Beratung aus eigener Tasche bezahlen. Es gibt zurzeit leider keine Rechts- möglichkeit, um dafür eine Verfahrenshilfe als beteiligte Person zu erhalten. Wenn eine Erziehungsberatung beziehungsweise Elternberatung verordnet wurde, sind Eltern oftmals von unterschiedlichen Gefühlen betroffen. Zum einen kann ein Elternteil mit unterschiedlichsten Vorwürfen konfrontiert worden sein, wodurch womöglich vom Gericht eine Beratung eigentlich erst verordnet wurde. Auch kann sich Unmut bis Ärger etablieren und das Gefühl einer erneuten Belastung durch die Beratung kommt auch noch dazu. Oftmals steigern sich diese Gefühle noch durch die bereits erlebten Erfahrungen, dass „ohnehin schon alles versucht wurde und nichts geholfen hat“ und ein Gefühl der Hilflosigkeit kann sich breit machen. Zum anderen wissen aber Eltern sehr wohl auch, dass Ihr Kind unter der momentanen Konfliktsituation sehr leidet. Die Beratung bietet hier eine Chance. Es gibt immer noch Fragen, Anliegen, Hoffnungen und Wünsche, die ja an den Berater gerichtet werden könnten. Aus der Verpflichtung kann eine nützliche Anwendung entstehen. Als APP-Erziehungsberater und Kinderbeistand habe ich eine spezielle fachliche Ausbildung und viel Erfahrung in der Arbeit mit Eltern, die sich in einer Trennungs-/ Scheidungssituation befinden.
Elternberatung gemäß §107 Abs 3 Außerstreitgesetz Auszug aus dem Gesetzestext: (3) Das Gericht hat die zur Sicherung des Kindeswohls erforderlichen Maßnahmen anzuordnen, soweit dadurch nicht Inter-essen einer Partei, deren Schutz das Verfahren dient, gefährdet oder Belange der übrigen Parteien unzumutbar beeinträchtigt werden.  Als derartige Maßnahmen kommen ins-besondere in Betracht: 1. der verpflichtende Besuch einer Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung; 2. die Teilnahme an einem Erstgespräch über Mediation oder über ein Schlichtungs-verfahren; usw...
Der Focus in der Erziehungsberatung/ Elternberatung richtet sich auf die Unterstützung und Stärkung der gemeinsamen elterlichen Verantwortung und Kompetenz. Wichtig ist, dass die Eltern bereit sind, auch gemeinsam in die Erziehungsberatung zu kommen!
Anmeldung Anmeldung Anmeldung Anmeldung Anmeldung Anmeldung Vom Gericht verordnete Erziehungsberatung gemäß § 107
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Standards Standards Evaluierung des KindNamRÄG 2013 Seit 1. Februar 2013 gilt das neue Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz (KindNamRÄG).  Um die Auswirkungen dieses Gesetzes abschätzen zu können, hat der Nationalrat beim Bundesministerium für Justiz (BMJ) eine Studie in Auftrag gegeben, die im März 2017 von der  Universität Wien vorgelegt wurde.  Bei dieser Studie wird positiv hervorgehoben, dass das Gericht zunehmend die konkreten Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls (Kinderbeistand, Elternberatung usw.) umsetzt. Wie die Stichproben im Endbericht zeigten, wurde insbesondere die verpflichtende Elternberatung (mit einem Anteil von fast 60%) angeordnet.  Nach Ansicht des Rechnungshofes (RH) zeigte sich die Zweckmäßigkeit dieser Maßnahme im Hinblick auf die Erzielung einvernehmlicher Regelungen in Obsorge- und Kontaktrechtsstreitigkeiten in der vermehrten Anordnung an den Gerichten. … zur Studie
Praxis für Psychotherapie und psychoanalytisch-pädagogische Erziehungsberatung